Endspurt für die Vorbereitung der gesetzlich verpflichteten Maßnahmen zur obligatorischen Gewichtsverifizierung von Frachtcontainern. Ab dem 1. Juli 2016 werden die Verlader in die Pflicht genommen. Bei der Welthafenkonferenz in Hamburg im Frühsommer 2015 erkannten die rund 900 Teilnehmer, Vertreter und Entscheider der maritimen Wirtschaft die gewaltigen Veränderungen, die das Gesetz mit sich bringen wird. Dem Auftraggeber bzw. Verlader obliegt mit Inkrafttreten des Gesetzes die Nachweispflicht für die eigene Ladung. Theoretische Ladungsgewichte werden nicht mehr zulässig sein. Der Verlader muss Nachweise erbringen und diese in das Beförderungspapier oder eine eigenständige Dokumentation aufnehmen, die nur von autorisierten Personen unterschrieben werden darf. Auf eine Fristverlängerung dürfen die Verlader laut Welthafenkonferenz nicht hoffen. Fakt ist, dass ohne verifiziertes Bruttogewicht kein beladener Frachtcontainer an Bord eines Seeschiffes verladen wird.
<link internal-link internal link in current>Die Lösung: ein Komplettsystem mit TÜV zertifizierten Komponenten zum <link internal-link internal link in current>Wiegen von Containern inklusive Überlastsicherung direkt am Hafen. Damit macht es Hirschmann MCS Hafenbetreibern leicht, das Wiegen direkt am Hafen in die vorhandenen Portal- und Brückenkrane zu integrieren und sich gegenüber dem Wettbewerb bei den Verladern zukunftsgerichtet zu positionieren.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an <link mail window for sending>unser Vertriebsteam!